Legaler Home-Grow
Wie Du sicher mitbekommen hast, ist am 1. April 2024 ein neues Gesetz in Kraft getreten. Seitdem dürfen Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen Gras zu Hause anbauen und besitzen, ohne sich strafbar zu machen. Was seit dem April 2024 beim Eigenanbau erlaubt ist, was verboten bleibt und welche Bedingungen zu beachten sind, beschreiben wir hier.
Was ist erlaubt?
Wenn du volljährig bist, darfst du in Deutschland seit April 2024 in begrenztem Umfang Hanf selbst anbauen. Konkret sind bis zu drei Pflanzen gleichzeitig pro erwachsener Person erlaubt. Diese Begrenzung gilt pro volljähriger Person im Haushalt - wenn also zum Beispiel zwei Erwachsene zusammen wohnen, dürfen dort bis zu sechs Pflanzen gepflegt werden. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass man seine Pflanzen vor dem Zugriff Dritter schützen muss. Staatsanwälte und Richter legen dies zum Teil sehr restriktiv aus. D.h. man sollte sie auch vor seinen Mitbewohnern abschließen.
Auch bei der Besitzmenge gibt es klare Grenzen. In der Öffentlichkeit darf man bis zu 25 Gramm mit sich führen und zu Hause bis zu 50 Gramm getrocknete Blüten lagern. Diese Mengen gelten pro Person und umfassen sowohl Marihuana als auch Haschisch. Wichtig ist, dass es sich um das Endprodukt handelt (also getrocknetes Material, keine frischen Pflanzenteile).
Natürlich brauchst du Samen, um loszulegen. Auch das ist jetzt legal erhältlich: Du darfst Samen ausschließlich aus EU-Ländern importieren oder online bestellen.
Sicherheit und Jugendschutz
Beim Eigenanbau kommt es nicht nur auf die Anzahl der Pflanzen an, sondern auch darauf, wie sie angebaut und gelagert werden. Das Gesetz legt großen Wert auf den Jugendschutz. Du musst geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit weder Kinder noch unbefugte Dritte Zugang zu deinen Pflanzen oder deiner Ernte haben. In der Praxis bedeutet das: Bewahre deine Pflanzen und deine Ernte unter Verschluss auf, zum Beispiel in einem abschließbaren Schrank oder Raum. So stellst du sicher, dass Kinder im Haushalt oder Besucher nicht versehentlich an die Pflanzen gelangen.
Achte auch auf mögliche Geruchsbelästigungen. Dein Homegrow darf die Nachbarschaft nicht unzumutbar belästigen. Insbesondere bei Indooranlagen solltest du für eine ausreichende Belüftung sorgen oder Filteranlagen verwenden, um den verräterischen Geruch der Hanfpflanzen zu reduzieren. Damit beugst du Beschwerden vor und bleibst im legalen Rahmen, denn starke Geruchsbelästigung kann als Verstoß gegen die Auflagen gewertet werden.
Was ist verboten?
Trotz der Legalisierung gibt es immer noch viele Dinge, die beim Eigenanbau nicht erlaubt sind. Generell gilt: Dein selbst angebautes Gras ist ausschließlich für Dich bestimmt. Es darf nicht an andere weitergegeben oder verkauft werden. Das heißt, du darfst Deine Ernte weder an Freunde verschenken noch gegen Bezahlung abgeben - beides würde als illegaler Handel gelten. Besonders streng ist das Verbot gegenüber Minderjährigen: Die Abgabe von Blüten an unter 18-Jährige bleibt ein schweres Vergehen und wird hart bestraft (mindestens zwei Jahre Gefängnis).
Du solltest auch die Mengen- und Pflanzengrenzen einhalten. Wenn du die erlaubten Mengen überschreitest, drohen dir Konsequenzen. Eine geringfügige Überschreitung - bis zu 5 Gramm mehr in der Öffentlichkeit oder 10 Gramm mehr zu Hause - wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Alles darüber hinaus (also mehr als 30 Gramm unterwegs oder 60 Gramm zu Hause) gilt als Straftat und kann zur Anzeige gebracht werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.
Ähnliches gilt für die Anzahl der Pflanzen: Mehr als drei Pflanzen zu besitzen oder zu züchten, ist nicht erlaubt. Für Stecklinge oder Jungpflanzen sieht das Gesetz eigentlich keine Begrenzung vor, die Gerichte legen es aber derzeit sehr restriktiv aus. Am besten ist es, wenn du den Überschuss sofort vernichtest. Wer das nicht tut und eine vierte Pflanze groß zieht, macht sich strafbar. Eine Toleranzgrenze gibt es hier nicht - die Ausnahmen für geringe Übermengen beziehen sich nur auf das bereits geerntete Material, nicht auf die Anzahl der Pflanzen.
Clubs (Anbauvereine) als Alternative
Wenn du nicht selbst anbauen möchtest, kannst du auch einem Club beitreten. Solche Anbauvereine (oft auch CSC genannt) dürfen ab 2024 gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Die Mitgliedschaft steht Erwachsenen (ab 18 Jahren) offen. Wichtig: Man darf nur in einem Club Mitglied sein, nicht in mehreren gleichzeitig. In einigen Bundesländern kann das Angebot noch sehr begrenzt sein.
Ein Club versorgt seine Mitglieder mit begrenzten Mengen. Pro Person sind maximal 50 Gramm pro Monat erlaubt. Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm pro Monat beziehen, und dies auch nur mit reduziertem THC-Gehalt (max. 10 %). Die Clubs selbst sind gemeinnützig und unterliegen strengen Auflagen. Sie dürfen maximal 500 Mitglieder haben, müssen ein Jugendschutz- und Präventionskonzept vorweisen und dürfen keine Werbung betreiben. Außerdem muss der Standort eines Clubs einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen einhalten. In den Clubräumen darf übrigens nicht konsumiert werden.
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